Finanzierung

Förderung für den Badumbau

Checkliste Förderfähigkeit

  • Alle Barrieren reduzierenden Maßnahmen müssen technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen auszuführen.
  • In den meisten Fällen sind Fördermittel vor dem Umbau zu beantragen.
  • Förderungen lassen sich kombinieren – informieren Sie sich.
 

Die Toilette ist zu niedrig, der Boden zu rutschig oder das Einsteigen in die Badewanne unmöglich? Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen wird die Nutzung des Badezimmers zur Herausforderung. Um aber eine angemessene Körperpflege zu gewährleisten, sind Anpassungen im Bad notwendig – zum Beispiel eine Badewanne mit Tür oder eine ebenerdige Dusche. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick, welche Förderungen es dafür gibt.

Kostenübernahme durch die Kranken- bzw. Pflegekasse

Sollte es Ihr Gesundheitszustand erfordern, übernimmt die Krankenkasse den Großteil der Kosten für Hilfsmittel. Dazu gehören im Badezimmer unter anderem Haltegriffe und Duschhocker. Diese müssen vom Arzt verschrieben werden und Sie zahlen lediglich 10 Prozent oder maximal 10 Euro pro Hilfsmittel.
Haben Sie einen Pflegegrad, steht Ihnen ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von 4.000 Euro von der Pflegekasse zu (ab 01.01.2023 steigt dieser Betrag auf 4.180 Euro). Sollte sich Ihr Gesundheitszustand ändern, haben Sie womöglich erneut Anspruch auf diesen Zuschuss. Wohnen weitere Personen mit Pflegegrad mit Ihnen zusammen, können die Zuschüsse bis zu einem Betrag von 16.000 Euro summiert werden (ab 2025: 16.720 Euro).

Für alle Badumbau-Lösungen von Seniovo erhalten Sie den Rundum-Service automatisch dazu. Damit kommen Sie so einfach wie möglich zu Ihrer neuen Dusche.

 

Checkliste Förderfähigkeit

  • Alle Barrieren reduzierenden Maßnahmen müssen technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen auszuführen.
  • In den meisten Fällen sind Fördermittel vor dem Umbau zu beantragen.
  • Förderungen lassen sich kombinieren – informieren Sie sich.

Staatliche Förderung durch die KfW-Bank

Der Einstieg in die Dusche darf maximal 2 cm betragen bzw. 20 cm sofern bautechnische Gründe eine niedrigere Höhe nicht zulassen.
Duschklappsitze werden gefördert, lassen sich allerdings nicht überall anbringen.
Ob ein Dusch-WC gefördert wird, wird individuell entschieden.

Die KfW-Bank fördert die bedarfsgerechte Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig von jeglicher Einschränkung der Nutzer. Dadurch ist eine Kostenübernahme auch bei einem vorsorglichen Umbau möglich.

 

Aktuell gibt es zwei Fördermodelle:

  1. Die Bank vergibt einen Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro je Wohneinheit bei einem effektiven Jahreszins von 0,75 Prozent.
  2. Die Bank bietet zwei Zuschussvarianten für Barriere reduzierende Umbaumaßnahmen. Für Einzelmaßnahmen kann ein Zuschuss von 10 Prozent beantragt werden – maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, leistet die KfW-Bank einen Zuschuss in Höhe von 12,5 Prozent bei einem erstattungsfähigen Maximalbetrag von 6.250 Euro.

Bislang plant die KfW-Bank jedes Jahr ein entsprechendes Gesamtbudget für derartige Maßnahmen. In der Vergangenheit war diese Summe bereits zur Jahresmitte aufgebraucht. Beantragen Sie eine Förderung zu Beginn des Jahres, haben Sie demnach die besten Chancen. Auf der Webseite der KfW-Bank können Sie einsehen, ob für das aktuelle Jahr noch Fördergelder zur Verfügung stehen oder bereits aufgebraucht sind.

Ohne eigene Kosten zur barrierearmen Dusche


Dank dem Zuschuss der Pflegekasse von 4.000 Euro realisiert Seniovo diesen Umbau kostenlos für Sie - inklusive Antragstellung und Abrechnung.


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Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für einen barrierefreien oder barrierearmen Badumbau, wenn Sie als Arbeitnehmer während der Arbeitszeit oder auf dem Hin- bzw. Rückweg einen Unfall haben und dadurch die Körperpflege nicht mehr wie gewohnt durchführen können. Gleiches gilt, wenn Sie eine berufsbedingte Krankheit erleiden. Die Leistungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers gewährt. Informieren Sie sich im Bedarfsfall am besten bei Ihrem Arbeitgeber, welcher Berufsgenossenschaft Sie angehören und klären alles weitere mit dieser.

 

Steuererleichterungen

 

Falls Sie einen barrierefreien Umbau Ihres Eigenheims in Auftrag einer Fachfirma gegeben haben, können Sie die Handwerkerleistungen steuerlich als Sonderausgabe geltend machen. Materialkosten sind hierbei ausgenommen. Achten Sie daher auf die getrennte Abrechnung von Material- und Arbeitskosten. Wenn Sie die Umbaumaßnahme steuerlich absetzen möchten, müssen Sie bzw. die bedürftige Person vor Beginn der Umbaumaßnahmen ein ärztliches oder im Zweifelsfall sogar amtsärztliches Attest vorgelegen.

Regionale Förderprogramme

Neben den oben genannten Finanzierungsquellen existieren zahlreiche regionale Förderprogramme. Informationen finden Sie entweder bei den Landesbanken, beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit oder auf der Webseite Ihres Wohnortes. Wir haben Ihnen hier eine kleine Übersicht zu uns bekannten Förderungen erstellt. Um zu prüfen, ob die Förderungen auch für Ihre individuellen Umstände und Vorhaben gelten und was es zu beachten gilt, besuchen Sie einfach die verlinkte Webseite der für Sie relevanten Region.

  • Die Sächsische Aufbaubank übernimmt 80 Prozent der angefallenen Kosten für einen Barriere reduzierenden Umbau. Hierbei werden maximal 8.000 Euro bzw. 20.000 Euro für Rollstuhlfahrer erstattet.
  • Der Freistaat Bayern vergibt im Rahmen des WEG-Modernisierungsprogrammes Darlehen an Eigentümer oder Privatvermieter zur Finanzierung von Umbauten, die Barrieren beseitigen.
  • Die Landesbank Baden-Württemberg bietet im Rahmen der Eigentumsfinanzierung BW die Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit an. Die Förderhöhe beträgt maximal 50.000 Euro bei einem Sollzinssatz von 0,00 Prozent. Die Tilgung liegt bei 3 Prozent.
  • Das Land Thüringen bezuschusst bedarfsgerechte Badezimmerumbauten mit bis zu 80% und maximal 10.000 Euro. Förderfähig sind Projekte, deren Kosten mindestens 5.000 Euro betragen.
  • In Nordrhein-Westfalen wird der pflegegerechte Badumbau für selbst genutztes Eigentum gefördert. Es werden zinsgünstige Baudarlehen und Tilgungsnachlässe bis zu 50 Prozent vergeben.  Es gelten dabei gewisse Einkommensgrenzen.
  • Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz bietet Förderungen für Wohneigentümer ebenfalls in Form eines Darlehens an.
  • Das Saarländische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit fördert Umbauten unter Berücksichtigung des Einkommens. Je nachdem, ob Sie über 60 sind oder eine erhebliche Gehbehinderung bzw. einen Pflegegrad haben können Sie für einzelne Umbau-Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro oder 7.500 Euro beantragen. Für die komplett barrierefreie Anpassung der Wohnung beträgt der Zuschuss 7.500 bzw. oder 11.250 Euro.
  • Die Stadt Mannheim übernimmt in der Regel 10 Prozent der anfallenden Kosten des Umbaus. Sollte jedoch eine seelische oder körperliche Beeinträchtigung vorhanden sein, können bis zu 25 Prozent der entstehenden Kosten übernommen werden.
  • Einwohner aus Heidelberg und der Region profitieren von einer Kostenübernahme von 50 Prozent der Kosten bzw. maximal 25.000 Euro für Wohnraumanpassungen.
  • Die Stadt Stuttgart bietet einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent des Eigenanteils der Umbaumaßnahme an – maximal bis zu 30.000 Euro. Diese Förderung gilt sowohl für Eigentümer als auch Mieter und kann mit anderen Förderprogrammen, wie dem des Landes Baden-Württemberg und der KfW kombiniert werden.

Stiftungen

Zahlreiche Stiftungen haben es sich zur Aufgabe gemacht, körperlich eingeschränkte Menschen beim barrierefreien Umbau ihres Wohnbereiches zu unterstützen. Erkundigen Sie sich nach Stiftungen, die sich mit Ihrem Krankheitsbild oder Ihrer Behinderungsart befassen.

  • Die Nathalie Todenhöfer-Stiftung fördert ausschließlich Personen mit Multipler Sklerose. Die Förderung wird individuell festgelegt und auch erst dann, wenn die Gesamtfinanzierung belegbar gesichert ist. Es wird direkt mit dem Dienstleister abgerechnet.
  • Die Fritz und Margarete Joseph-Stiftung fördert ausschließlich Therapien und Therapiemittel für spastisch behinderte Kinder. Dabei werden für diese Kinder auch behindertengerechte Umbauten von Bädern, Wohnungen und Bauten gefördert. Um gefördert zu werden, muss ein ärztliches Attest über eine Erkrankung mit spastischen Behinderungsfolgen und eine ärztliche Empfehlung sowie ein Kostenvoranschlag für diese Umbauten vorgelegt und nachgewiesen werden, dass Sozialhilfeträger oder Pflege- und Krankenkassen nicht für die Finanzierung aufkommen.
  • Aktion Mensch – Förderprogramm Barrierefreiheit für alle bietet verschiedenste Förderprogramme zur Barriererfreiheit an. Das niedrigschwelligste Angebot sind Mikroförderungen von bis zu 5.000 Euro für die keine Eigenmittel notwendig sind. Es ist aber auch möglich Zuschüsse von bis zu 350.000 Euro zu bekommen.
    Bei Förderungen dieser Größenordnung müssen aber meist 10 – 20% der Fördersumme aus Eigenkapital finanziert werden.
  • Die Elsa Krauschitz-Stiftung fördert immer nachrangig – bedeutet, dass nur dann eine Förderung in Aussicht gestellt wird, wenn alle anderen Fördertöpfe (u.a. auch der Zuschuss der Pflegekasse) vorher abgefragt wurden. Außerdem muss sich das zu fördernde Vorhaben im norddeutschen Raum befinden und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Eine Obergrenze für die Förderung ist nicht fixiert, in den meisten Fällen bewegen sich die Zuschüsse zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Es kommt hier immer ganz darauf an, wie viele förderfähige Anträge vorliegen und wie viel Geld sich im „Fördertopf“ befindet.

 

Förderungen durch das Sozialamt und die Grundsicherungsämter

 

Das Sozialamt bezuschusst Umbaumaßnahmen dann, wenn andere Fördermittel nicht bewilligt werden oder nicht ausreichen. Da es sich dann um Sozialleistungen handelt, gelten Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die Zuschüsse müssen vor Baubeginn beantragen werden. Für die Antragstellung sind schriftliche Kostenvoranschläge notwendig. Es muss in der Regel nachgewiesen werden, dass keine barrierefreie Wohnung zur Verfügung steht. Ein Mitarbeiter des örtlichen Gesundheitsamtes muss den Bedarf für den Umbau bestätigen. Der Sozialhilfeträger übernimmt nur die Kosten für die notwendigen Umbauten.

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